SeniorenAssistenz Bottrop

Claudia Gareiß

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Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung

Es gibt nichts Schöneres im Leben, als die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen.

Aber wer übernimmt eigentlich das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs, wenn man dies zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Unfalls selbst nicht mehr ausüben kann? Leider ist diese Situation keine Seltenheit. Zur Trauer der Kinder kommt dann zusätzlich noch die Ungewissheit, wer das Sorgerecht zukünftig übernimmt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden in Deuschland etwa 1000 Kinder und Jugendliche jährlich zu Vollwaisen. Die weit verbreitete Annahme, dass nahe Verwandte oder Taufpaten automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch! Wenn Eltern nicht im Voraus zum Beispiel mit einer Sorgerechtsverfügung geregelt haben, wer nach dem Tod ihren Nachwuchs vertritt, bestimmt das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen geeigneten Sorgeberechtigten. Dies kann im schlimmsten Fall sogar ein fremder Mensch oder eine Ihnen unliebsame Person sein. Sicherlich eine beunruhigende Vorstellung und für die Kinder eine sehr emotional belastende Situation. Daher ist es gut zu wissen, wenn Ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen und das Sorgerecht von einer Person ausgeübt wird, der Sie vertrauen. Genau dies stellen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung sicher.

Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell und unkompliziert folgende Fragen:

  • Wer soll das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen?
  • Wer kommt als Ersatzperson in Frage, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigter ausfällt?
  • Wer kommt nicht als Sorgeberechtigter in Frage?
  • Wer verwaltet das geerbte Vermögen?
  • Sollen Vermögenssorge und Sorgerecht an eine Person übergehen oder an zwei Per­sonen aufgeteilt werden?

Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht über die Eignung der benannten Person als Sorgeberechtigter. Sofern die Sorgerechtsverfügung richtig und handschriftlich verfasst sowie unterschrieben ist, entspricht das Gericht im Normalfall den Wünschen. Wie beim Testament und anderen wichtigen Regelungen müssen auch bei einer Sorgerechtsverfügung unbedingt die formalen Vorgaben beachtet werden. Nur dann ist sie rechtsgültig.

 


Ohne Sorgerechtsverfügung entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer nach dem Tod der Eltern oder einer alleinerziehenden Person, minderjährige Kinder vertreten darf. Auch mit einer Sorgerechtsverfügung prüft das Gericht, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann aber nur von der Sorgerechtsverfügung abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen. Es empfiehlt sich daher, eine Ersatzperson als Vormund zu bestimmen. Sprechen Sie vor der Erstellung der Sorgerechtsverfügung mit den gewählten Per­sonen über die geplante Sorgerechtsverfügung. Der Vormund muss volljährig und mit der Benennung einverstanden sein.

Die Sorgerechtsverfügung umfasst die Per­sonensorge (das erzieherische Sorgerecht) und die Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens). Diese können entweder von einer Person ausgeübt oder auf verschiedene Per­sonen aufgeteilt werden. Bitte vermerken Sie Ihre Entscheidung in der Sorgerechtsverfügung.
Ebenso können Sie namentlich Per­sonen als Vormund ausschließen. Möchten Sie eine Person als Vormund ausschließen, geben Sie bitte den Grund für diese Entscheidung an. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können sich einer Sorgerechtsverfügung widersetzen.

Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich vom Sorgeberechtigten verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Eheleute erstellen eine gemeinsame Verfügung, unverheiratete Paare verfassen jeweils eine einzelne Verfügung. Im Ernstfall wird diese sofort wirksam. Bedingung dafür ist, dass diese schnellstmöglich gefunden wird. Sie kann dafür in Form eines Testaments beim Nachlassgericht oder beim beauftragten Vormund hinterlegt werden. Sie können aber auch die Sorgerechtsverfügung, zusammen mit Ihren anderen Vollmachten und Verfügungen, bei der Deutschen Vorsorgedatenbank AG, mit jährlichem Updateservice und ohne zusätzliche Lagerungskosten, hinterlegen.