SeniorenAssistenz Bottrop

Claudia Gareiß

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Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Wird eine gerichtliche Betreuung notwendig, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. In der Regel ist dieser Betreuer eine wildfremde Person. Dennoch wird er in Ihrem Namen vollumfängliche Entscheidungen in allen Lebensbereichen treffen. 

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie für den Notfall eine weitreichende Vorsorgevollmacht erteilt wollen oder erteilt können, ist die Betreuungsverfügung eine Möglichkeit, trotzdem für den Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit vorzusorgen.

Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Genauso können Sie auch bestimmen, wer Sie auf keinen Fall betreuen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. 

Sie können in einer Betreuungsverfügung klare Anweisungen geben, wo Sie untergebracht werden wollen und welche Dinge Sie möchten und welche nicht.

Zur Berücksichtigung Ihrer Wünsche im Rahmen einer gerichtlichen Betreuung ist es daher besonders wichtig, dass Sie Ihre Wünsche so ausführlich und detailliert wie möglich schriftlich formulieren. Ihr Betreuer erhält somit wichtige Informationen zu Ihren persönlichen Interessen, Vorlieben, Abneigungen, Wünschen und Wertvorstellungen.