SeniorenAssistenz Bottrop

Claudia Gareiß

Wir helfen Ihnen gerne

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(0172) 277 68 18

Abrechnung über Pflegekasse

Wer kommt für die Kosten auf?

Sollte bei Ihnen oder Ihrer/Ihrem Angehörigen noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie mein Leistungsangebot privat in Anspruch nehmen.

Ab Pflegegrad 1 hat jede(r) Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 125,00  und steht für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI zur Verfügung.

In NRW können SeniorenAssistenten, die nach Landesrecht anerkannt und zugelassen sind, über die Pflegekassen abrechnen.

 

Darüber hinaus können SeniorenAssistenten ihre Leistung über die Verhinderungspflege und/oder nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege abrechnen. Dazu sind die jeweils persönlichen und individuellen Voraussetzungen zu prüfen.

Oftmals kann das im einem unverbindlichen Erstgespräch direkt eindeutig geklärt werden.

VERHINDERUNGS- UND KURZZEITPFLEGE