SeniorenAssistenz Bottrop

Claudia Gareiß

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BestattungsVorsorge

Fünf Irrtümer rund um Tod und Bestattung

Die Bestattungskosten trägt die Krankenkasse

Das ist nicht mehr der Fall. Nur bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung“ (GMG) wurde dieser jedoch ersatzlos gestrichen. Seitdem müssen Familienmitglieder und Angehörige selbst für die Bestattungskosten aufkommen.

Jeder Arbeitgeber zahlt Ster­be­geld

Lediglich die Angehörigen von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten nach ihrem Tod noch für den Sterbemonat und zwei Folgemonate ihre Bezüge. Alle anderen Arbeitnehmer haben keinerlei Anspruch auf das „Ster­be­geld“ oder sonstige Lohnfortzahlungen.

Angehörige müssen nur zahlen, wenn sie das Erbe annehmen

In Deutschland gilt die sogenannte „Totenfürsorgepflicht“, die mit dem Erbrecht nichts zu tun hat. Wenn nahe Angehörige wie der Ehegatte, Kinder, Eltern oder Geschwister, sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen, zahlt zwar erst einmal das Ordnungsamt – die Kosten werden aber später in Rechnung gestellt.

Wer kein Geld hat, wird auf Staatskosten bestattet

Das Sozialamt zahlt nur dann, wenn die Angehörigen die Bestattungskosten nachweislich nicht übernehmen können. Die Zahlung deckt jedoch ausschließlich die Bestattung ab, nicht etwa den Blumenschmuck, die Trauerfeier oder den Leichenschmaus.

Ein Sparvertrag sichert die Bestattungskosten ab

Eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge sollte auch das Risiko eines frühen Todes absichern. Läuft ein Sparvertrag erst kurze Zeit, wird das angesparte Geld die Bestattungskosten kaum abdecken. Anders als die Trauerfall-Vorsorge zählt der Sparvertrag auch nicht zum gesetzlichen Schonvermögen. Bevor der Staat beispielweise im Pflegefall finanzielle Unterstützung leistet, sind bis auf einen geringen Freibetrag alle eigenen Mittel aufzubrauchen – auch der Sparvertrag für die Bestattung.


Trauer- und Be­stat­tungs­vor­sor­ge

Verbraucherschützer übersehen leider häufig den ureigenen Zweck einer Ster­be­geldversicherung und raten von dieser Vorsorge ab. Dabei geht es nicht um eine möglichst hohe Rendite, sondern darum, dass im Todesfall das Geld für eine Bestattung und Trauerfeier garantiert zur Verfügung steht und somit ein würdevoller und selbstbestimmter Abschied möglich ist.  Eine einfache Beisetzung kostet heute durchschnittlich 6.000 Euro. Je nach Art und Ort der Bestattung können die Aufwendungen sogar noch deutlich höher liegen. Aufwendungen, die für viele Familienmitglieder und Angehörige oft auf Anhieb nicht zu stemmen sind.  Mit einer Ster­be­geldversicherung entlasten Sie Ihre Angehörigen nicht nur finanziell, sondern nehmen ihnen in dieser schweren Situation auch schwierige organisatorische Entscheidungen ab.